Statusfeststellungsverfahren im Sozialversicherungsrecht

Ist streitig, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund der Status der Beschäftigung festgestellt und geklärt werden.

 

Seit dem 1. April 2022 ist das Anfrageverfahren in § 7a SGB IV neu geregelt. Betroffen von einer schnelleren Klärung sind beispielsweise Solo-Selbstständige, Interim-Manager oder Mitarbeiter von Fremdfirmen im Bereich der IT, Plattformmitarbeiter oder Pflegekräfte, die in Privathaushalten eingesetzt werden. Die Erleichterungen bei der Durchführung sozialversicherungsrechtlicher Statusfeststellungsverfahren werden im Anschluss an eine Evaluierung mit Wirkung zum 30. Juni 2027 außer Kraft treten, falls keine gegenteiligen Regelungen getroffen werden. Es bleibt abzuwarten, ob es gelingt, damit tatsächlich schnellere Klärungen des Status zu gewährleisten.